Wohnung sicher machen
Nach Sturz oder Entlassung: Wohnung zuerst begehbar machen.
Wenn Mutter oder Vater wieder nach Hause kommt, zählen Bad, Eingang, Nachtweg und Telefon zuerst. Danach sammelst du Fotos, Maße und Angebote für Kasse, Vermieter oder Beratung.
Hinweis: Beträge, Fristen und Regelungen sind Orientierung (Stand 2026) und ersetzen keine Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse bzw. Wohnberatung im Einzelfall.
Warum die Wohnung zuerst kommt
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nach einem Sturz oder einer Klinik-Entlassung wieder nach Hause kommt, wirkt vieles gleichzeitig dringend. Das ist normal, und du musst nicht alles an einem Tag lösen. Der ruhigste Weg beginnt dort, wo Bewegung jeden Tag stattfindet: im Bad, an der Wohnungstür, auf dem Weg zum Bett und am Telefon für den Notfall. Diese vier Stellen entscheiden mehr über Sicherheit als jede größere Umbaumaßnahme.
Wohnraumanpassung meint nichts anderes, als die vorhandene Wohnung an die neue Bewegungssituation anzupassen. Manchmal reicht ein Haltegriff, ein rutschhemmender Belag oder ein Nachtlicht. Ein Umbau muss nicht schön oder endgültig sein, um zu helfen. Er muss zuerst verhindern, dass es zu einem zweiten Sturz kommt, während ihr in Ruhe die dauerhaften Lösungen plant.
Erst sortieren, dann beauftragen
Bevor Handwerker anrücken, lohnt sich eine kleine Bestandsaufnahme mit dem Smartphone: Fotos von der Problemstelle, grobe Maße von Türbreiten und Schwellen, und eine Notiz, wer in der Familie welche Telefonate übernimmt. Diese Unterlagen brauchst du später ohnehin für Pflegekasse, Vermieter oder Wohnberatung. So musst du nichts doppelt erklären.
Wichtig ist die Reihenfolge. Größere Aufträge werden erst dann unterschrieben, wenn Antrag, Freigabe und Kostenvoranschlag zusammenpassen. Wer zuerst baut und danach den Zuschuss beantragt, riskiert, auf den Kosten sitzenzubleiben. Bei einer Mietwohnung kommt hinzu, dass bauliche Veränderungen in der Regel die Zustimmung des Vermieters brauchen und ein Rückbau verlangt werden kann. Das klingt umständlich, ist aber mit einem frühen Anruf meist unkompliziert geklärt.
Wer wofür zuständig ist
Die häufigste Unsicherheit ist nicht das Was, sondern das Wer. Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld laufen über die Pflegekasse, bewegliche Hilfsmittel oft über ein Rezept, und bei Miete redet der Vermieter mit. Die Tabelle oben ordnet die typischen Maßnahmen genau diesen Stellen zu, damit du nicht raten musst. Die kommunale Wohnberatung ist dabei meist kostenlos und neutral. Sie verkauft nichts und ist deshalb ein guter erster Anruf, wenn du unsicher bist, in welcher Reihenfolge du vorgehst.
Es hilft, sich vor Augen zu führen, dass du nicht der Fachplaner für die Wohnung sein musst. Deine Aufgabe ist, die Beobachtungen aus dem Alltag weiterzugeben und die richtigen Stellen ins Boot zu holen. Die Wohnberatung schaut sich die Räume an und schlägt Lösungen vor, die Pflegekasse ordnet den Zuschuss ein, das Sanitätshaus liefert und montiert. Je klarer diese Rollen verteilt sind, desto weniger lastet auf einer einzigen Person in der Familie.
Checkpunkte
Heute Bad, Schwellen, Treppen, Türen und Laufwege nach Sturzrisiko prüfen.
Bei Mietwohnungen Vermieter, Pflegekasse und Wohnberatung vor dem Handwerkertermin anrufen.
Größere Aufträge erst unterschreiben, wenn Antrag, Freigabe und Kostenvoranschlag zusammenpassen.
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Datenbasis
Maßnahmen nach Risiko und Zuständigkeit
Pro Bereich siehst du die typische Umbaumaßnahme und wer sie bezuschusst: Pflegekasse per §40, Krankenkasse per Rezept oder Vermieter.
| Bereich | Typische Maßnahme | Zuschuss über |
|---|---|---|
| Bad | Haltegriff, Duschhocker, bodengleiche Dusche, WC-Erhöhung | Pflegekasse §40, bis 4.000 Euro je Maßnahme |
| Eingang | Rampe, Handlauf, Beleuchtung, rutschhemmender Belag | Pflegekasse §40, bei Miete Vermieter einbinden |
| Innenwege | Schwellenbrücke, Möbelwege, Nachtlicht | Pflegekasse §40, teils selbst zu tragen |
| Treppe | Zweiter Handlauf, Kontrastmarkierung, Treppenlift-Prüfung | Pflegekasse, KfW-Zuschuss oder Eigenanteil |