Bodengleiche Dusche statt Badewanne: Umbau, Zuschuss und Ablauf mit Pflegegrad
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Bodengleiche Dusche statt Badewanne: Umbau, Zuschuss und Ablauf mit Pflegegrad

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Leistungen, Beträge und Fristen ändern sich — bestätige den aktuellen Stand bei deiner Pflegekasse, der Wohnberatung oder dem zuständigen Amt. Stand: 2026.

Der hohe Wannenrand ist im Alter oft die gefährlichste Kante der ganzen Wohnung. Wer nach einem Sturz oder einer OP nicht mehr sicher über den Rand steigen kann, verliert genau dort die Selbstständigkeit — und das Bad wird vom Rückzugsort zur Angstzone. Der Umbau von der Badewanne zur bodengleichen Dusche löst das, ist aber ein echtes Bauprojekt. Damit du es in der richtigen Reihenfolge angehst und den Zuschuss nicht verschenkst, hier der ganze Ablauf.

Warum die bodengleiche Dusche so viel verändert

Bodengleich heißt: Es gibt keine Schwelle mehr, der Duschbereich ist auf einer Ebene mit dem übrigen Boden. Wer schlecht zu Fuß ist, mit Rollator läuft oder einen Duschstuhl braucht, kommt so ohne Steigen und ohne Balanceakt hinein. Das senkt die Sturzgefahr im nassesten Raum der Wohnung deutlich und macht Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienst leichter, weil kein Hinein- und Herausheben mehr nötig ist.

Zur Dusche gehören meist noch Haltegriffe, ein rutschhemmender Boden und je nach Bedarf ein Klappsitz. Diese Teile zusammen machen aus dem Umbau eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme im Sinne der Pflegeversicherung — und damit zuschussfähig.

Nicht immer muss die alte Wanne komplett verschwinden. In manchen Bädern reicht ein Wannentausch gegen eine flache Duschtasse, in anderen wird der Boden aufgemacht und ein Gefälle mit Ablauf neu gebaut. Wie aufwendig es wird, hängt von der Lage der Rohre, dem Bodenaufbau und dem verfügbaren Platz ab. Diese Einschätzung solltest du dir früh von einem Fachbetrieb holen, denn sie entscheidet über Kosten und Bauzeit — und darüber, wie lange das Bad nicht nutzbar ist.

Was die Pflegekasse zum Umbau beiträgt

Der zentrale Hebel ist der § 40 Abs. 4 SGB XI: Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu rund 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen). Der Umbau eines Bades zur bodengleichen Dusche zählt als eine solche Maßnahme. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.

Zwei Punkte sind entscheidend und werden oft übersehen: Erstens muss der Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden — wer erst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, riskiert die Ablehnung. Zweitens gilt der Deckel je Person: Leben zwei pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, kann sich der Rahmen entsprechend erhöhen, gemeinsame Maßnahmen werden dann gebündelt betrachtet.

⚠️ Achtung: Erst den Antrag stellen, erst die Bewilligung abwarten, dann bauen. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum Zuschüsse verloren gehen. Ein bereits begonnener oder fertiger Umbau lässt sich meist nicht mehr rückwirkend fördern.

Wohnberatung zuerst — der kostenlose erste Schritt

Bevor du Handwerker anrufst, lohnt sich der Weg zur kommunalen Wohnberatung oder einer Wohnberatungsstelle. Diese Stellen sind meist kostenlos und neutral, also nicht am Verkauf einer bestimmten Dusche interessiert. Sie schauen sich das Bad an, sagen dir, was baulich sinnvoll und förderfähig ist, und helfen häufig auch beim Antrag. Gerade weil zu viel Ausstattung schnell wie Verkauf wirkt, ist diese neutrale Einschätzung Gold wert.

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

  1. Pflegegrad prüfen: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen. Ist noch keiner da, zuerst den Pflegegrad beantragen.
  2. Wohnberatung einschalten: Bad begutachten lassen, Bedarf und förderfähige Maßnahmen klären.
  3. Kostenvoranschlag holen: Von einem Fachbetrieb ein schriftliches Angebot für den konkreten Umbau erstellen lassen.
  4. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Vor Baubeginn, mit Kostenvoranschlag und Begründung. Bewilligung abwarten.
  5. Umbau ausführen lassen: Erst nach Zusage. Rechnungen und Fotos für die Abrechnung aufbewahren.
  6. Abrechnung einreichen: Belege bei der Pflegekasse einreichen, Zuschuss von bis zu rund 4.180 € abrufen (Stand 2026).
FrageZuständig
Ist der Umbau sinnvoll und förderfähig?Wohnberatung (kostenlos, neutral)
Zuschuss bis rund 4.180 € (§40 Abs. 4)Pflegekasse, Antrag vor Baubeginn
Darf in der Mietwohnung gebaut werden?Vermieter (Zustimmung nötig)
Fachgerechte AusführungSanitär-/Fachbetrieb

Mietwohnung: was du zusätzlich beachten musst

Wohnt die pflegebedürftige Person zur Miete, ist ein Umbau der Dusche eine bauliche Veränderung — und die braucht in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Hol dir diese Zustimmung am besten schriftlich, bevor der Antrag bei der Pflegekasse rausgeht. Wichtig zu wissen: Der Vermieter kann beim Auszug unter Umständen den Rückbau verlangen, also die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Sprich das früh an und halte die Absprache fest, damit später kein Streit entsteht.

💡 Gut zu wissen: Viele Vermieter stimmen barrierefreien Umbauten zu, weil ein bodengleiches Bad die Wohnung auch für spätere Mieter attraktiver macht. Ein sachliches Gespräch mit Kostenvoranschlag im Gepäck wirkt oft Wunder.

Was ins Bad gehört, damit die Dusche wirklich sicher ist

Eine bodengleiche Dusche allein ist erst die halbe Miete. Erst das Zusammenspiel mehrerer Elemente macht das Bad im Alltag sicher — und viele davon lassen sich im selben Umbau gleich mitdenken, statt später einzeln nachzurüsten:

  • Rutschhemmender Bodenbelag: Fliesen mit ausreichender Rutschhemmung verhindern das Ausgleiten auf dem nassen Boden.
  • Haltegriffe an den richtigen Stellen: Fest verankert neben der Dusche und am Weg dorthin, nicht als lose Saugnapf-Griffe.
  • Klappsitz oder Platz für den Duschstuhl: Wer im Sitzen duscht, braucht genügend Bewegungsfläche.
  • Gut erreichbare Armaturen: Ein Handbrause-Set, das auch im Sitzen bedienbar ist, macht vieles leichter.

Genau hier zahlt sich die Wohnberatung aus: Sie sieht das Bad als Ganzes und denkt Wege, Beleuchtung und Türbreiten mit, an die man beim reinen Duschtausch nicht denkt. So vermeidest du, dass kurz nach dem Umbau schon der nächste Handwerker kommen muss.

Wenn es nach der Klinik schnell gehen muss

Ein Badumbau ist ein Bauprojekt und braucht seine Zeit — von der Wohnberatung über den Antrag bis zur Ausführung vergehen leicht einige Wochen. Wenn ein Angehöriger direkt aus dem Krankenhaus nach Hause kommt, ist die Dusche also selten rechtzeitig fertig. Für diese Übergangszeit helfen lose Hilfsmittel wie ein Duschstuhl als Sofortlösung, und der Klinik-Sozialdienst kann im Rahmen des Entlassmanagements (§ 39 SGB V) die weitere Versorgung mit anschieben. Der Umbau läuft dann parallel — überstürze ihn nicht, damit die geförderte Reihenfolge gewahrt bleibt.

Häufige Fragen

Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?

Ja, für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung nach § 40 Abs. 4 SGB XI genügt Pflegegrad 1. Der Rahmen liegt bei bis zu rund 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen).

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung baue?

Dann riskierst du den Zuschuss. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Beginne den Umbau erst nach der schriftlichen Zusage der Pflegekasse.

Deckt der Zuschuss die kompletten Kosten?

Das hängt vom Umfang ab. Der Zuschuss von bis zu rund 4.180 € kann einen großen Teil eines einfachen Umbaus abdecken, bei aufwendigen Bädern bleibt oft ein Eigenanteil. Der Kostenvoranschlag zeigt dir die Lücke.

Kann ich Haltegriffe und Duschstuhl mitfördern lassen?

Fest verbaute Elemente wie Haltegriffe gehören zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Lose Hilfsmittel wie ein Duschstuhl laufen häufig über einen anderen Weg — das klärt die Wohnberatung oder deine Pflegekasse im Einzelfall.

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Veröffentlicht durch die Pflege-Einstieg-Redaktion. Veröffentlicht am 8. Juli 2026. Aktualisiert am 14. Juli 2026.

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