Pflegegrad · NBA
Pflegegrad-Rechner: die sechs Module ehrlich einschätzen
Die gesetzliche Gewichtung ist exakt hinterlegt (§ 15 SGB XI, Anlage 2). Wie schwer die Beeinträchtigung in jedem Modul ist, schätzt du selbst ein — deshalb ist das Ergebnis eine Orientierung, keine Begutachtung.
Keine Begutachtung, keine Pflegeberatung im Einzelfall. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch. Dieser Rechner bildet die gesetzliche Systematik nach, kann die kriterienweise Bewertung des Gutachters aber nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung ist die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI da.
Modul 1: Mobilität
10 %Wie selbständig kann sich die Person fortbewegen und die Körperhaltung ändern?
z. B. Positionswechsel im Bett · Halten einer stabilen Sitzposition · Umsetzen (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
15 %Wie gut findet sich die Person örtlich/zeitlich zurecht, erkennt Personen, versteht und entscheidet? Modul 2 und 3 zählen gemeinsam — nur der höhere Wert geht ein.
z. B. Örtliche und zeitliche Orientierung · Personen aus dem näheren Umfeld erkennen · Sachverhalte und Informationen verstehen
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
15 %Wie häufig braucht die Person Unterstützung wegen psychischer Belastungen oder auffälligen Verhaltens? Zählt gemeinsam mit Modul 2 — nur der höhere der beiden Werte fließt in die Summe.
z. B. Nächtliche Unruhe · Ängste, Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslagen · Abwehr pflegerischer Maßnahmen
Modul 4: Selbstversorgung
40 %Das schwerste Modul (40 %): Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang. Hier entscheidet sich der Pflegegrad meistens.
z. B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege · An- und Auskleiden (Ober- und Unterkörper) · Mundgerechtes Zubereiten und Essen/Trinken
Modul 5: Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen
20 %Wie viel Unterstützung braucht die Person im Umgang mit Medikamenten, Verbänden, Messungen, Arztbesuchen, Therapien?
z. B. Medikamente richten und einnehmen · Injektionen, Blutzucker messen, Verbandwechsel · Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Prothese, Katheter)
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %Wie selbständig kann die Person den Tag einteilen, sich beschäftigen, in die Zukunft planen und Kontakte pflegen?
z. B. Tagesablauf gestalten und anpassen · Sich beschäftigen · In die Zukunft gerichtet planen
Orientierung
kein Pflegegrad
0 von 100 PunktenBis zum Pflegegrad 1 fehlen 12,5 Punkte. Das ist der Bereich, in dem sich ein genauer Blick lohnt: Oft wird ein Modul im ersten Anlauf zu niedrig eingeschätzt — besonders Modul 4 (Selbstversorgung, 40 %) und Modul 5 (krankheitsbedingte Anforderungen, 20 %) haben den größten Hebel.
| Mobilität | 0 P. |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 0 P. |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | zählt nicht (nur höherer Wert aus Modul 2/3) |
| Selbstversorgung | 0 P. |
| Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen | 0 P. |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 0 P. |
Schwelle laut § 15 Abs. 3 SGB XI: „unter 12,5 Gesamtpunkten: kein Pflegegrad“. Gesetzestext ↗
Wenn der Bescheid nicht passt
Der Weg zum Widerspruch (ein Monat Frist)
- Gutachten bei der Pflegekasse anfordern — die Herausgabe steht dir zu.
- Modul für Modul mit deiner Alltagsrealität abgleichen: Wo wurde zu niedrig bewertet?
- Ein bis zwei Wochen Pflegetagebuch führen — das konkreteste Beweismittel.
- Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, Begründung darf nachgereicht werden.
- Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einbinden — Anspruch für jeden Pflegebedürftigen.
Ein Pflegegrad öffnet mehr als Geld
Mit einem anerkannten Pflegegrad greifen auch der Zuschuss für den barrierefreien Umbau (bis 4.180 € je Maßnahme) und die Kostenübernahme fürs Hausnotruf-System. Beides wird oft vergessen — dabei entlasten sie den Alltag mehr als die reine Auszahlung.
Systematik und Schwellen nach § 15 SGB XI und Anlage 2, Stand 2026-07-21. Dieses Werkzeug ersetzt keine Begutachtung und keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Die tatsächliche Einstufung kann von diesem Orientierungswert abweichen.