Pflegegrad · NBA

Pflegegrad-Rechner: die sechs Module ehrlich einschätzen

Die gesetzliche Gewichtung ist exakt hinterlegt (§ 15 SGB XI, Anlage 2). Wie schwer die Beeinträchtigung in jedem Modul ist, schätzt du selbst ein — deshalb ist das Ergebnis eine Orientierung, keine Begutachtung.

Keine Begutachtung, keine Pflegeberatung im Einzelfall. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch. Dieser Rechner bildet die gesetzliche Systematik nach, kann die kriterienweise Bewertung des Gutachters aber nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung ist die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI da.

Modul 1: Mobilität

10 %

Wie selbständig kann sich die Person fortbewegen und die Körperhaltung ändern?

z. B. Positionswechsel im Bett · Halten einer stabilen Sitzposition · Umsetzen (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

15 %

Wie gut findet sich die Person örtlich/zeitlich zurecht, erkennt Personen, versteht und entscheidet? Modul 2 und 3 zählen gemeinsam — nur der höhere Wert geht ein.

z. B. Örtliche und zeitliche Orientierung · Personen aus dem näheren Umfeld erkennen · Sachverhalte und Informationen verstehen

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

15 %

Wie häufig braucht die Person Unterstützung wegen psychischer Belastungen oder auffälligen Verhaltens? Zählt gemeinsam mit Modul 2 — nur der höhere der beiden Werte fließt in die Summe.

z. B. Nächtliche Unruhe · Ängste, Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslagen · Abwehr pflegerischer Maßnahmen

Modul 4: Selbstversorgung

40 %

Das schwerste Modul (40 %): Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang. Hier entscheidet sich der Pflegegrad meistens.

z. B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege · An- und Auskleiden (Ober- und Unterkörper) · Mundgerechtes Zubereiten und Essen/Trinken

Modul 5: Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen

20 %

Wie viel Unterstützung braucht die Person im Umgang mit Medikamenten, Verbänden, Messungen, Arztbesuchen, Therapien?

z. B. Medikamente richten und einnehmen · Injektionen, Blutzucker messen, Verbandwechsel · Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Prothese, Katheter)

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

15 %

Wie selbständig kann die Person den Tag einteilen, sich beschäftigen, in die Zukunft planen und Kontakte pflegen?

z. B. Tagesablauf gestalten und anpassen · Sich beschäftigen · In die Zukunft gerichtet planen

Orientierung

kein Pflegegrad

0 von 100 Punkten

Bis zum Pflegegrad 1 fehlen 12,5 Punkte. Das ist der Bereich, in dem sich ein genauer Blick lohnt: Oft wird ein Modul im ersten Anlauf zu niedrig eingeschätzt — besonders Modul 4 (Selbstversorgung, 40 %) und Modul 5 (krankheitsbedingte Anforderungen, 20 %) haben den größten Hebel.

Mobilität0 P.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten0 P.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzählt nicht (nur höherer Wert aus Modul 2/3)
Selbstversorgung0 P.
Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen0 P.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte0 P.

Schwelle laut § 15 Abs. 3 SGB XI: „unter 12,5 Gesamtpunkten: kein Pflegegrad“. Gesetzestext ↗

Wenn der Bescheid nicht passt

Der Weg zum Widerspruch (ein Monat Frist)

  1. Gutachten bei der Pflegekasse anfordern — die Herausgabe steht dir zu.
  2. Modul für Modul mit deiner Alltagsrealität abgleichen: Wo wurde zu niedrig bewertet?
  3. Ein bis zwei Wochen Pflegetagebuch führen — das konkreteste Beweismittel.
  4. Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, Begründung darf nachgereicht werden.
  5. Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einbinden — Anspruch für jeden Pflegebedürftigen.

Ein Pflegegrad öffnet mehr als Geld

Mit einem anerkannten Pflegegrad greifen auch der Zuschuss für den barrierefreien Umbau (bis 4.180 € je Maßnahme) und die Kostenübernahme fürs Hausnotruf-System. Beides wird oft vergessen — dabei entlasten sie den Alltag mehr als die reine Auszahlung.

Systematik und Schwellen nach § 15 SGB XI und Anlage 2, Stand 2026-07-21. Dieses Werkzeug ersetzt keine Begutachtung und keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Die tatsächliche Einstufung kann von diesem Orientierungswert abweichen.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Ersetzt dieser Rechner die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
Nein, und das kann er nicht. Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) begutachtet vor Ort und bewertet jedes einzelne Kriterium der sechs Module. Dieser Rechner lässt dich pro Modul nur eine grobe Schweregrad-Stufe einschätzen und rechnet die gesetzliche Gewichtung darauf an. Das ergibt eine Orientierung, keine verbindliche Einstufung.
Wie funktioniert die Pflegegrad-Berechnung überhaupt?
Seit 2017 gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Sechs Lebensbereiche (Module) werden bewertet und unterschiedlich gewichtet: Selbstversorgung zählt 40 Prozent, krankheitsbedingte Anforderungen 20, kognitive Fähigkeiten und Verhalten zusammen 15 (nur der höhere Wert), Mobilität 10, Alltagsgestaltung 15. Aus den gewichteten Punkten wird eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 gebildet, die über den Pflegegrad entscheidet (§ 15 SGB XI).
Ab wann bekommt man welchen Pflegegrad?
Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Unter 12,5 Punkten liegt kein Pflegegrad vor.
Warum zählen Modul 2 und 3 nur einmal?
Das Gesetz ordnet den Modulen 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhalten und psychische Problemlagen) einen gemeinsamen gewichteten Punkt zu — es zählt nur der höhere der beiden Werte (§ 15 Abs. 3 SGB XI). So werden Menschen mit Demenz nicht doppelt belastet oder benachteiligt.
Was kann ich tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt?
Du hast einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Fordere zuerst das Gutachten an (das steht dir zu) und prüfe, welche Module zu niedrig bewertet wurden. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen ist das stärkste Beweismittel. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und hilft dabei.