Leistungen · SGB XI
Was dir je Pflegegrad zusteht
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegebox und Umbau-Zuschuss — für jeden Grad, jeder Betrag mit Paragraf und Stand. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025.
Überblick, keine Sozialrechtsberatung. Die Beträge sind gesetzliche Höchstwerte; im Einzelfall hängt der Anspruch von der konkreten Situation und der Bewilligung durch die Pflegekasse ab. Verbindlich ist der Bescheid deiner Kasse.
Pflegegrad wählen
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)
347 €/MonatWird ausgezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert wird (z. B. durch Angehörige). Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.
§ 37 Abs. 1 SGB XI · „Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro“ · Gesetz ↗
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)
796 €/MonatFür Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Lässt sich anteilig mit dem Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung). Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungsanspruch.
§ 36 Abs. 3 SGB XI · „Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1 497 Euro, Pflegegrad 4: 1 859 Euro, Pflegegrad 5: 2 299 Euro“ · Gesetz ↗
Entlastungsbetrag
131 €/MonatFür Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag — steht allen Pflegegraden in häuslicher Pflege zu, auch Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge sind ansparbar.
§ 45b Abs. 1 SGB XI · „Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich“ · Gesetz ↗
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (die „Pflegebox“)
42 €/MonatFür Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Steht ab Pflegegrad 1 zu und kostet dich nichts — die Kasse zahlt direkt. Viele Anbieter liefern die Box monatlich frei Haus.
§ 40 Abs. 2 SGB XI · „dürfen monatlich den Betrag von 42 Euro nicht übersteigen“ · Gesetz ↗
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Umbau-Zuschuss)
4.180 € je MaßnahmeEinmaliger Zuschuss je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 — z. B. für barrierefreies Bad, Rampe, Türverbreiterung, Treppenlift. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu vervierfachbar.
§ 40 Abs. 4 SGB XI · „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen“ · Gesetz ↗
Die Pflegebox — steht dir zu, kostet dich nichts
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — das ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Spezialisierte Anbieter übernehmen den Antrag und die Abrechnung mit deiner Kasse, liefern monatlich frei Haus, und du zahlst nichts. Du kannst den Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.
Anzeige. Der Anspruch besteht unabhängig vom Anbieter — die Box ist immer kostenlos, egal über welchen Weg du sie beantragst.
Alle Beträge aus dem SGB XI, gültig seit 1.1.2025, Prüf-Stand 2026-07-21. Kein Anspruch auf Vollständigkeit — Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel zur Nutzung und weitere Leistungen kommen je nach Situation hinzu. Verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.