Leistungen · SGB XI

Was dir je Pflegegrad zusteht

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegebox und Umbau-Zuschuss — für jeden Grad, jeder Betrag mit Paragraf und Stand. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025.

Überblick, keine Sozialrechtsberatung. Die Beträge sind gesetzliche Höchstwerte; im Einzelfall hängt der Anspruch von der konkreten Situation und der Bewilligung durch die Pflegekasse ab. Verbindlich ist der Bescheid deiner Kasse.

Pflegegrad wählen

Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)

347 €/Monat

Wird ausgezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert wird (z. B. durch Angehörige). Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.

§ 37 Abs. 1 SGB XI · „Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro“ · Gesetz ↗

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)

796 €/Monat

Für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Lässt sich anteilig mit dem Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung). Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungsanspruch.

§ 36 Abs. 3 SGB XI · „Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1 497 Euro, Pflegegrad 4: 1 859 Euro, Pflegegrad 5: 2 299 Euro“ · Gesetz ↗

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

Für Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag — steht allen Pflegegraden in häuslicher Pflege zu, auch Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge sind ansparbar.

§ 45b Abs. 1 SGB XI · „Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich“ · Gesetz ↗

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (die „Pflegebox“)

42 €/Monat

Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Steht ab Pflegegrad 1 zu und kostet dich nichts — die Kasse zahlt direkt. Viele Anbieter liefern die Box monatlich frei Haus.

§ 40 Abs. 2 SGB XI · „dürfen monatlich den Betrag von 42 Euro nicht übersteigen“ · Gesetz ↗

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Umbau-Zuschuss)

4.180 € je Maßnahme

Einmaliger Zuschuss je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 — z. B. für barrierefreies Bad, Rampe, Türverbreiterung, Treppenlift. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu vervierfachbar.

§ 40 Abs. 4 SGB XI · „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen“ · Gesetz ↗

Die Pflegebox — steht dir zu, kostet dich nichts

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — das ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Spezialisierte Anbieter übernehmen den Antrag und die Abrechnung mit deiner Kasse, liefern monatlich frei Haus, und du zahlst nichts. Du kannst den Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.

Anzeige. Der Anspruch besteht unabhängig vom Anbieter — die Box ist immer kostenlos, egal über welchen Weg du sie beantragst.

Alle Beträge aus dem SGB XI, gültig seit 1.1.2025, Prüf-Stand 2026-07-21. Kein Anspruch auf Vollständigkeit — Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel zur Nutzung und weitere Leistungen kommen je nach Situation hinzu. Verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.

Häufige Fragen zu den Leistungen

Bekomme ich Pflegegeld UND Sachleistung gleichzeitig?
Nicht in voller Höhe beides, aber anteilig: die sogenannte Kombinationsleistung. Nutzt du zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung über einen Pflegedienst, bekommst du 40 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. Entlastungsbetrag, Pflegebox und Umbau-Zuschuss stehen unabhängig davon zu.
Was bekommt Pflegegrad 1 eigentlich?
Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich, die „Pflegebox“) und den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro. Gerade der Umbau-Zuschuss und die Pflegebox werden bei Pflegegrad 1 oft übersehen.
Ist die Pflegebox wirklich kostenlos?
Ja. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und Ähnliches. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, du zahlst nichts und musst nicht in Vorleistung gehen.
Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat ausgeben?
Nein. Nicht genutzte Beträge des laufenden Jahres kannst du ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden — er geht an anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, nicht als Barauszahlung an dich.
Ändern sich die Beträge?
Ja, sie werden periodisch angepasst. Die hier genannten Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und stammen direkt aus dem SGB XI. Wir nennen zu jedem Wert Paragraf und Stand — prüfe bei größeren Entscheidungen den aktuellen Gesetzestext oder frag die Pflegekasse.