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Entlassung aus dem Krankenhaus: Der 72-Stunden-Plan für Angehörige
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Leistungen, Beträge und Fristen ändern sich, bestätige den aktuellen Stand bei deiner Pflegekasse, der Wohnberatung oder dem zuständigen Amt. Stand: 2026.
Wenn die Entlassung schneller kommt als die Organisation
Die Nachricht kommt oft mit wenig Vorlauf: „Übermorgen kann er nach Hause." Für viele Angehörige beginnt in diesem Moment eine Phase, in der binnen weniger Tage geklärt werden muss, wer pflegt, welche Hilfsmittel fehlen und ob die Wohnung überhaupt geeignet ist. Die folgenden Abschnitte ordnen, was in den ersten 72 Stunden rund um die Entlassung wichtig ist, und wer dabei gesetzlich zur Unterstützung verpflichtet ist.
Die Reihenfolge der einzelnen Schritte unten ist eine grobe Orientierung, kein starrer Fahrplan. In der Praxis überschneiden sich viele Punkte, und je nach Klinik, Wohnort und Pflegesituation kann sich die Reihenfolge verschieben. Entscheidend ist weniger, exakt an Tag 1, 2 oder 3 zu handeln, sondern die wichtigen Weichen zu stellen, bevor die Person tatsächlich zu Hause ankommt.
Das Entlassmanagement ist Pflicht der Klinik, nicht Kür
Viele Angehörige wissen nicht, dass die Klinik selbst in der Pflicht steht: Nach § 39 SGB V ist das Krankenhaus verpflichtet, die Anschlussversorgung, also Hilfsmittel, weitere Pflege oder eine Reha-Maßnahme, bereits während des stationären Aufenthalts mit vorzubereiten. Ansprechpartner dafür ist der Sozialdienst der Klinik. Wenn bislang niemand mit euch über die Zeit nach der Entlassung gesprochen hat, ist das der richtige Moment, aktiv nachzufragen und den Sozialdienst einzuschalten.
Tag 1: Klarheit über den Ist-Zustand schaffen
Am ersten Tag nach der Diagnose „Entlassung steht bevor" geht es vor allem darum, den Überblick zu behalten:
- Mit dem Sozialdienst sprechen: Was ist bereits organisiert, was fehlt noch?
- Klären, ob ein Pflegegrad besteht oder ein Antrag nötig ist, falls ja, sofort stellen, da das Pflegegrad-Eilverfahren bei Anträgen aus dem Krankenhaus verkürzte Begutachtungsfristen vorsieht.
- Prüfen, welche Hilfsmittel für zu Hause sofort gebraucht werden, etwa ein Rollator oder ein Pflegebett.
- Familie oder nahestehende Personen informieren, wer in den ersten Tagen tatsächlich Zeit und Kraft für Unterstützung hat.
- Notieren, welche offenen Fragen noch bestehen, statt sie im Kopf zu behalten, das erleichtert das nächste Gespräch mit dem Sozialdienst.
Tag 2: Anträge stellen und Übergangslösungen prüfen
Reicht die eigene Kapazität für die Versorgung zu Hause noch nicht aus, gibt es zwei Leistungen, die genau für diese Übergangsphase gedacht sind. Beide setzen nicht voraus, dass die häusliche Pflege bereits vollständig gescheitert ist, sie sind ausdrücklich für Situationen gedacht, in denen eine sofortige Vollversorgung zu Hause noch nicht steht:
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Vorübergehende vollstationäre Pflege, wenn die häusliche Versorgung direkt nach der Entlassung noch nicht organisiert ist.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Greift, wenn eine bereits pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger selbst ausfällt oder zusätzliche Entlastung braucht.
Beide Leistungen überbrücken die Zeit, bis eine dauerhafte Lösung steht, und sollten so früh wie möglich bei der Pflegekasse angefragt werden, idealerweise bereits während des Klinikaufenthalts über den Sozialdienst.
Tag 3: Zuhause vorbereiten
Kurz vor oder am Entlassungstag selbst lohnt sich ein realistischer Blick auf die Wohnsituation:
- Ist der Zugang zur Wohnung barrierearm, Treppen, Türbreiten, Bad?
- Sind die bestellten Hilfsmittel bereits geliefert oder zumindest terminiert?
- Steht ein Hausnotruf zur Verfügung, falls die Person zeitweise allein ist?
- Ist geklärt, wer in den ersten Tagen nach der Entlassung konkret vor Ort ist?
- Gibt es einen Ansprechpartner für Rückfragen aus der Klinik, falls in den ersten Tagen zu Hause etwas unklar bleibt?
Wenn einzelne Punkte noch offen sind, ist das kein Grund für Panik, der Sozialdienst kann in Absprache mit der Pflegekasse auch eine kurze Verlängerung oder eine Übergangslösung wie Kurzzeitpflege organisieren, statt die Entlassung zu erzwingen, bevor zu Hause alles bereitsteht.
Ein Punkt, der in der Hektik oft vergessen wird: die Medikamentenversorgung für die ersten Tage zu Hause. Kläre vor der Entlassung, ob ausreichend Medikamente für das Wochenende oder die ersten Tage mitgegeben werden und wer den Folgetermin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt organisiert. Ein fehlendes Rezept am ersten Abend zu Hause ist ein vermeidbarer Stressfaktor, der sich mit einer kurzen Nachfrage beim Klinikpersonal klären lässt. Frag außerdem gezielt nach, welche Wundversorgung oder Nachbehandlung in den ersten Tagen zu Hause selbst übernommen werden muss und wo dafür ein ambulanter Pflegedienst unterstützen kann.
Wer zuständig ist: der schnelle Überblick
In der akuten Phase helfen klare Zuständigkeiten, um nicht bei der falschen Stelle anzurufen. Wer zuerst beim Sozialdienst nachfragt, statt gleich mehrere Stellen parallel zu kontaktieren, bekommt in der Regel schneller eine Einordnung, welche der folgenden Stellen für das konkrete Anliegen zuständig ist:
- Sozialdienst der Klinik: Entlassmanagement, erste Kontakte zu Pflegekasse und Kurzzeitpflege.
- Pflegekasse: Pflegegrad-Antrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Krankenkasse: Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett nach § 33 SGB V.
- Wohnberatungsstelle: kostenlose, neutrale Einschätzung zur Wohnsituation.
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: unabhängige Einordnung, wenn Leistungen und Zuständigkeiten unübersichtlich werden.
Wenn nach der Entlassung noch etwas fehlt
Es ist normal, dass nicht alles am ersten Tag zu Hause reibungslos läuft. Wichtig ist, offene Punkte nicht liegen zu lassen, sondern zeitnah nachzufassen, beim Sozialdienst, der auch nach der Entlassung noch ansprechbar sein sollte, oder direkt bei Pflege- beziehungsweise Krankenkasse. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann in den ersten Wochen zusätzlich helfen, die verschiedenen Leistungen zu sortieren und Prioritäten zu setzen.
Nimm dir außerdem in der ersten Woche Zeit für eine kurze Bilanz im Familien- oder engeren Unterstützerkreis: Wer übernimmt welche Aufgabe dauerhaft, und wo braucht es zusätzliche Entlastung, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst? Diese Bilanz muss nicht sofort perfekt sein, sie hilft aber, aus der akuten Ausnahmesituation der ersten 72 Stunden in eine tragfähigere, längerfristige Struktur überzugehen, statt dauerhaft im Ausnahmemodus weiterzumachen.
Häufige Fragen
Muss die Klinik die Nachsorge organisieren?
Ja, nach § 39 SGB V ist das Krankenhaus zum Entlassmanagement verpflichtet und muss die Anschlussversorgung mit vorbereiten. Ansprechpartner ist der Sozialdienst.
Was, wenn zu Hause noch nichts vorbereitet ist?
Sprich frühzeitig mit dem Sozialdienst über Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI als Übergangslösung, statt die Entlassung ohne Vorbereitung hinzunehmen.
Ab wann gilt ein neu beantragter Pflegegrad?
In der Regel ab dem Monat der Antragstellung. Ein früh gestellter Antrag aus dem Krankenhaus lohnt sich deshalb auch bei kurzer Vorlaufzeit.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege (§ 42) ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung der pflegebedürftigen Person. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige selbst ausfällt.
Veröffentlicht durch die Pflege-Einstieg-Redaktion. Veröffentlicht am 21. August 2026.
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