Hilfsmittel für die häusliche Pflege: der große Überblick
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Hilfsmittel für die häusliche Pflege: der große Überblick

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Leistungen, Beträge und Fristen ändern sich — bestätige den aktuellen Stand bei deiner Pflegekasse, der Wohnberatung oder dem zuständigen Amt. Stand: 2026.

Ein Rollator, Einmalhandschuhe, ein Pflegebett, ein Hausnotruf — kaum ist die Pflege zu Hause organisiert, taucht ein ganzer Katalog an Hilfsmitteln auf. Verwirrend wird es, weil manches über die Krankenkasse läuft, manches über die Pflegekasse, und jedes mit eigenen Regeln. Diese Seite ordnet dir das gesamte Feld: welche Arten von Hilfsmitteln es gibt, wer sie bezahlt, wie du sie bekommst und was du an Zuzahlung einplanen musst.

Zwei Kassen, zwei Zuständigkeiten

Der wichtigste Schlüssel zum Thema ist die Frage: Krankenkasse oder Pflegekasse? Beide zahlen für unterschiedliche Dinge, und wer das durcheinanderbringt, landet beim falschen Antrag.

  • Krankenkasse (GKV, §33 SGB V): Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen oder eine Behandlung sichern — zum Beispiel Rollator, Rollstuhl, Gehhilfe. Bezug meist per ärztlichem Rezept über das Sanitätshaus.
  • Pflegekasse (§40 SGB XI): Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Betteinlagen, teils der Hausnotruf. Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad.
💡 Gut zu wissen: Faustregel: Geht es darum, eine körperliche Einschränkung auszugleichen (Gehen, Sitzen, Greifen), ist meist die Krankenkasse zuständig. Geht es darum, die häusliche Pflege zu erleichtern, ist es meist die Pflegekasse.

Technische Hilfsmittel der Krankenkasse

Technische Hilfsmittel sind Geräte, die du länger nutzt: Rollator, Rollstuhl, Gehhilfe, Toilettenstuhl, Duschhilfe. Für diese Gruppe ist meist die Krankenkasse nach §33 SGB V zuständig. Am Beispiel Rollator wird das Verfahren gut greifbar: Der Arzt stellt ein Rezept aus, du löst es im Sanitätshaus ein, und die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 € (Stand 2026, bei der Krankenkasse bestätigen). Ein Standardmodell ist damit in der Regel aufzahlungsfrei — erst besondere Extras kosten mehr.

Viele dieser Hilfsmittel werden nicht neu gekauft, sondern als Wiedereinsatz oder Leihe bereitgestellt. Das Sanitätshaus bereitet ein gebrauchtes, geprüftes Gerät auf. Das ist kein Nachteil: Es geht schneller und die Qualität ist gesichert. Bleibt der Bedarf dauerhaft, bekommst du das passende Modell angepasst — bei einem Rollator etwa auf deine Körpergröße eingestellt.

Ein zweiter Vorteil des Wegs über die Krankenkasse: Passt das Hilfsmittel später nicht mehr, weil sich der Zustand verändert, lässt sich die Versorgung anpassen. Verschlechtert sich zum Beispiel die Gehfähigkeit, kann aus dem Rollator ein Rollstuhl werden — jeweils mit neuer ärztlicher Verordnung. Du bist also nicht auf ein einmal gewähltes Gerät festgelegt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die zweite große Gruppe sind Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden: Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen. Dafür gibt es nach §40 Abs. 2 SGB XI eine monatliche Pauschale von bis zu rund 42 € pro Monat (Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen). Voraussetzung ist ein Pflegegrad und dass zu Hause gepflegt wird.

Diese Pauschale ist einfacher zu bekommen, als viele denken. Du beantragst sie einmal bei der Pflegekasse; danach werden die Produkte oft direkt über einen Anbieter geliefert, der monatlich mit der Kasse abrechnet. So musst du nicht jeden Handschuh selbst vorstrecken.

HilfsmittelZuständigKosten für dich (Stand 2026)
Rollator / GehhilfeKrankenkasse §33 SGB V10 € Zuzahlung (Standard aufzahlungsfrei)
Einmalhandschuhe, BetteinlagenPflegekasse §40 Abs. 2 SGB XIPauschale bis rund 42 €/Monat
HausnotrufPflegekasse §40 SGB XIZuschuss rund 27,00 €/Monat, Anschluss teils separat
Wohnraum-Umbau (z. B. Dusche)Pflegekasse §40 Abs. 4 SGB XIZuschuss bis rund 4.180 € je Maßnahme

Für Angehörige ist die Verbrauchspauschale oft der einfachste Einstieg ins Thema, weil sie ohne ärztliches Rezept auskommt und schnell bewilligt wird. Sie deckt genau die Kleinigkeiten ab, die im Pflegealltag laufend gebraucht werden und in Summe ins Geld gehen — von Handschuhen bei der Körperpflege bis zu Bettschutzeinlagen.

Der Hausnotruf als Sonderfall

Der Hausnotruf steht zwischen Technik und Sicherheit und läuft über die Pflegekasse. Bei mindestens Pflegegrad 1 und wenn die Person überwiegend allein lebt, gibt es einen Zuschuss von rund 27,00 € pro Monat (seit April 2026, zuvor 25,50 €; Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen). Beachte, dass die einmalige Anschlussgebühr teils separat berechnet wird und nicht immer vollständig übernommen ist. Kläre vor Vertragsabschluss, was der Zuschuss deckt und was offen bleibt.

⚠️ Achtung: Prüfe beim Hausnotruf-Vertrag genau, welche Leistungen enthalten sind. Zwischen reinem Notrufknopf und Paketen mit Schlüsselhinterlegung oder Sturzerkennung liegen deutliche Preisunterschiede — und nicht alles wird bezuschusst.

So kommst du an ein Hilfsmittel — Schritt für Schritt

Ob Krankenkasse oder Pflegekasse — der Weg folgt einem ähnlichen Muster. Diese Reihenfolge hält die Anträge sauber.

  1. Bedarf klären — am besten mit Arzt, Pflegedienst oder Wohnberatung, welches Hilfsmittel wirklich passt.
  2. Bei technischen Hilfsmitteln: ärztliches Rezept ausstellen lassen.
  3. Antrag bei der richtigen Kasse stellen (Krankenkasse für §33, Pflegekasse für §40).
  4. Bewilligung abwarten, bei Verbrauchspauschale Anbieter benennen.
  5. Hilfsmittel über Sanitätshaus oder Anbieter beziehen und Zuzahlung leisten.

Wenn du unsicher bist, welche Kasse zuständig ist, stell den Antrag trotzdem: Die Kassen sind verpflichtet, einen falsch adressierten Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten. Du verlierst also keine Zeit, nur weil du dich einmal vertan hast.

Behalte außerdem im Blick, dass Anträge Bearbeitungszeit brauchen. Kümmere dich früh, am besten schon während des Klinikaufenthalts, damit das nötige Hilfsmittel bereitsteht, wenn es gebraucht wird — nicht erst Wochen später.

💡 Gut zu wissen: Bei der Klinik-Entlassung ist der Sozialdienst dein Ansprechpartner. Er kann Hilfsmittel für die Zeit nach dem Krankenhaus mit vorbereiten, sodass Rollator oder Pflegebett schon bereitstehen, wenn der pflegebedürftige Mensch nach Hause kommt.

Pflegebett, Anti-Dekubitus und größere Hilfsmittel

Neben Rollator und Handschuhen gibt es Hilfsmittel, die den Alltag der Pflege im engeren Sinn tragen: ein Pflegebett mit verstellbarem Kopf- und Fußteil, eine spezielle Matratze zur Vorbeugung von Wundliegen, ein Lifter zum Umsetzen. Diese Geräte werden ebenfalls über die Kassen bereitgestellt und häufig als Leihgabe geliefert, nicht gekauft. Für die Pflege zu Hause können sie den Unterschied machen, ob Angehörige die Betreuung körperlich durchhalten oder nicht.

Solche größeren Hilfsmittel werden nach dem konkreten Bedarf verordnet. Ein Pflegedienst oder der behandelnde Arzt schätzt ein, was nötig ist, und stellt die Verordnung aus. Weil hier die Grenze zwischen Kranken- und Pflegekasse im Einzelfall verlaufen kann, lohnt eine kurze Rückfrage, welche Stelle den Antrag bearbeitet — die Beratung des Sanitätshauses hilft dabei zuverlässig weiter.

Häufige Fehler rund um Hilfsmittel

Ein paar Missverständnisse tauchen immer wieder auf und kosten unnötig Geld oder Zeit.

  • Selbst kaufen statt beantragen: Wer einen Rollator im Handel bar bezahlt, verschenkt oft den Anspruch über die Krankenkasse.
  • Verbrauchspauschale vergessen: Die rund 42 € pro Monat für Handschuhe und Einlagen bleiben ungenutzt, wenn niemand sie beantragt.
  • Teures Modell ohne Not: Für viele Bedarfe reicht das aufzahlungsfreie Standardmodell völlig.
  • Rezept fehlt: Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse technische Hilfsmittel in der Regel nicht.

Ein Hilfsmittel ist immer nur so gut wie seine Passung. Ein Rollator, der zu hoch eingestellt ist, oder eine Gehhilfe, die nicht zur Wohnung passt, wird schnell zur Seite gestellt. Nimm dir deshalb beim Sanitätshaus die Zeit, das Gerät auszuprobieren und einstellen zu lassen — genau dafür ist die Beratung da, und sie kostet dich nichts extra.

Häufige Fragen

Kann ich ein Hilfsmittel auch leihweise bekommen?

Ja, viele technische Hilfsmittel und größere Geräte wie Pflegebetten werden als geprüfte Leihgabe bereitgestellt statt gekauft. Das geht schneller und die Qualität ist gesichert.

Zahlt die Kasse den Rollator komplett?

Für ein Standardmodell fällt meist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € an, das Modell selbst ist aufzahlungsfrei (Stand 2026, bei der Krankenkasse bestätigen). Extras darüber hinaus können zusätzlich kosten.

Wie oft bekomme ich die Verbrauchspauschale?

Die Pauschale nach §40 Abs. 2 SGB XI von bis zu rund 42 € gibt es monatlich, solange ein Pflegegrad besteht und zu Hause gepflegt wird. Du beantragst sie einmal bei der Pflegekasse.

Brauche ich einen Pflegegrad für Hilfsmittel?

Für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse ja. Für technische Hilfsmittel der Krankenkasse zählt der medizinische Bedarf, nicht der Pflegegrad — hier reicht das ärztliche Rezept.

Wer hilft mir bei der Auswahl?

Arzt, Sanitätshaus, Pflegedienst und die kostenlose Wohnberatung. Bei der Klinik-Entlassung übernimmt der Sozialdienst die Vorbereitung der Anschlussversorgung, damit die passenden Hilfsmittel schon zu Hause bereitstehen.

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Veröffentlicht durch die Pflege-Einstieg-Redaktion. Veröffentlicht am 23. Juli 2026.

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