Erstausstattung für die Pflege zuhause: Was du zuerst brauchst
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Erstausstattung für die Pflege zuhause: Was du zuerst brauchst

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Leistungen, Beträge und Fristen ändern sich, bestätige den aktuellen Stand bei deiner Pflegekasse, der Wohnberatung oder dem zuständigen Amt. Stand: 2026.

Nach der Entlassung aus der Klinik stehen plötzlich Begriffe wie Pflegehilfsmittel, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittelverzeichnis im Raum, und zwei verschiedene Kassen sind zuständig, je nachdem, worum es geht. Wer das am Anfang nicht auseinanderhält, bestellt oft das Falsche bei der falschen Stelle oder zahlt unnötig aus eigener Tasche.

Dazu kommt der Zeitdruck: Die Entlassung ist oft schneller da, als die Wohnung darauf vorbereitet ist. Wer die Zuständigkeiten kennt, kann parallel statt nacheinander handeln, ein Rezept beim Arzt anstoßen, während gleichzeitig der Antrag bei der Pflegekasse läuft, statt erst das eine und dann erst das andere abzuwarten.

Zwei Kassen, zwei Zuständigkeiten

Der wichtigste Sortierpunkt zuerst: Nicht alles, was nach Pflege aussieht, läuft über die Pflegekasse. Größere Hilfsmittel wie ein Rollator sind Sache der Krankenkasse, während Verbrauchsmaterial und pflegespezifische Hilfsmittel über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Trennung verwirrt anfangs fast jeden, ist aber die Grundlage dafür, dass Anträge am richtigen Ort landen.

BereichZuständige KasseRechtsgrundlage
Rollator, GehhilfeKrankenkasse (GKV)§ 33 SGB V
Verbrauchs-PflegehilfsmittelPflegekasse§40 Abs. 2 SGB XI
HausnotrufPflegekasse§40 SGB XI

Rollator und Gehhilfe: der Weg übers Sanitätshaus

Viele Angehörige erwarten, dass ein Rollator einfach im Sanitätshaus gekauft werden kann wie ein Alltagsgegenstand. Tatsächlich ist die ärztliche Verordnung der Dreh- und Angelpunkt: Ohne Rezept trägt die Krankenkasse die Kosten nicht, und ein Kauf auf eigene Rechnung lässt sich im Nachhinein selten erstatten. Kläre deshalb frühestmöglich mit dem behandelnden Arzt oder dem Klinik-Sozialdienst, dass das Rezept ausgestellt wird, bevor die Person nach Hause kommt.

Ein Rollator oder eine andere Gehhilfe zählt als Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Der Weg dorthin führt über ein ärztliches Rezept, das du beim Sanitätshaus einlöst. Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 Euro, ein Standardmodell ist meist zuzahlungsfrei, Sonderausstattungen können darüber hinaus zusätzliche Kosten verursachen. Häufig bekommst du im Sanitätshaus kein neues Gerät, sondern ein wiederaufbereitetes Modell im Wiedereinsatz oder eine Leihstellung. Das ist üblich und mindert nicht die Funktion.

💡 Gut zu wissen: Frag im Sanitätshaus aktiv nach Wiedereinsatz-Geräten. Sie sind geprüft, sofort verfügbar und sparen gegenüber einer Neubestellung oft Zeit, gerade wenn der Rollator direkt nach der Entlassung gebraucht wird.

Verbrauchsmaterial: die monatliche Pauschale der Pflegekasse

Parallel zum Rollator läuft ein zweiter, unabhängiger Anspruch: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Pauschale von rund 42 Euro im Monat (Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen). Dieser Anspruch setzt in der Regel voraus, dass ein Pflegegrad festgestellt ist, und läuft meist über einen Vertragspartner der Kasse, an den du dich mit einem einmaligen Antrag wendest. Anschließend wird das Material regelmäßig geliefert, ohne dass du jeden Monat neu bestellen musst.

Weitere Hilfsmittel jenseits von Rollator und Verbrauchsmaterial

Neben Rollator und Verbrauchsmaterial tauchen in den ersten Wochen häufig weitere Themen auf: ein Pflegebett mit verstellbarer Liegefläche, ein Toilettenstuhl fürs Schlafzimmer, Lagerungshilfen gegen Druckstellen oder ein Badewannenlift als Übergangslösung, solange der eigentliche Badumbau noch nicht steht. Auch diese Hilfsmittel laufen in der Regel über ein ärztliches Rezept und werden im Sanitätshaus eingelöst, anders als beim reinen Verbrauchsmaterial ist hier meist eine individuelle Verordnung nötig, die auf die konkrete Situation zugeschnitten ist. Sprich mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegedienst, welche dieser Hilfsmittel im Einzelfall sinnvoll sind, statt auf Verdacht zu bestellen.

Hilfsmittelverzeichnis als Orientierung nutzen

Ob ein Gerät oder Verbrauchsmaterial überhaupt erstattungsfähig ist, lässt sich vorab über das Hilfsmittelverzeichnis der jeweiligen Kasse klären. Das erspart Diskussionen im Nachhinein, wenn eine Rechnung eingereicht wird, die Kasse aber ein bestimmtes Modell nicht als Standard anerkennt. Sanitätshäuser kennen die gängigen, im Verzeichnis gelisteten Modelle in der Regel gut und können vorab einschätzen, ob eine Verordnung so durchgeht oder angepasst werden muss.

Was zuerst bestellt werden sollte

In der ersten Woche zuhause ist selten alles gleichzeitig nötig. Eine sinnvolle Reihenfolge sieht meist so aus:

  1. Sofort: Rezept für Rollator oder Gehhilfe beim Arzt anfordern, noch während des Klinikaufenthalts über den Sozialdienst anstoßen.
  2. In der ersten Woche: Antrag auf die Verbrauchsmaterial-Pauschale bei der Pflegekasse stellen, sobald der Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist.
  3. Parallel dazu: Prüfen, ob ein Hausnotruf sinnvoll ist, falls die Person zeitweise allein zuhause ist.
  4. Nach den ersten Tagen: Weitere Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Lagerungshilfen individuell mit dem Pflegedienst besprechen.
⚠️ Achtung: Verwechsle nicht die Zuständigkeiten. Ein Rollator über die Pflegekasse zu beantragen, verzögert die Versorgung unnötig, das Rezept muss über die Krankenkasse und das Sanitätshaus laufen.

Ohne Pflegegrad: was trotzdem schon geht

Auch wenn der Pflegegrad noch nicht offiziell festgestellt ist, muss die Erstausstattung nicht komplett warten. Das Rezept für den Rollator läuft unabhängig vom Pflegegrad über die Krankenkasse. Für die Verbrauchsmaterial-Pauschale und weitere Pflegehilfsmittel brauchst du dagegen mindestens einen anerkannten Pflegegrad, ist der Antrag bereits aus dem Krankenhaus heraus gestellt, wirken viele Leistungen rückwirkend ab dem Antragsmonat, sodass keine Lücke entsteht. In der Zwischenzeit kannst du einzelne Hilfsmittel wie einen einfachen Toilettenstuhl oder eine mobile Haltestange auch ohne festgestellten Pflegegrad organisieren, wenn die Situation es erfordert, die Erstattung klärt sich dann rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.

Der Sozialdienst der Klinik als erste Anlaufstelle

Unterschätze die Rolle des Klinik-Sozialdienstes nicht: Er ist nach § 39 SGB V mitverantwortlich dafür, dass die Anschlussversorgung inklusive Hilfsmitteln vorbereitet wird, bevor die Entlassung erfolgt. Sprich frühzeitig mit ihm über Rollator, Pflegebett und Verbrauchsmaterial, häufig lassen sich Rezepte und erste Anträge schon während des Klinikaufenthalts anstoßen, sodass zuhause nicht bei null angefangen werden muss.

Frag im Klinikgespräch gezielt nach, welche Unterlagen der Sozialdienst bereits vorbereitet und welche du selbst nach der Entlassung noch einreichen musst. Diese Aufgabenteilung ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich organisiert, deshalb lohnt sich eine konkrete Nachfrage mehr als eine allgemeine Erwartung.

Übersicht: Wer ist wofür zuständig

Als grobe Faustregel gilt: Alles, was ein technisches Hilfsmittel mit ärztlicher Verordnung ist, läuft über die Krankenkasse. Alles, was direkt mit dem Pflegealltag und dem festgestellten Pflegegrad zusammenhängt, Verbrauchsmaterial, Hausnotruf, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, läuft über die Pflegekasse. Diese Faustregel ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber, den ersten Anruf an der richtigen Stelle zu platzieren.

Häufige Fragen

Läuft der Rollator über die Pflegekasse oder die Krankenkasse?

Über die Krankenkasse, geregelt in § 33 SGB V. Du brauchst dafür ein ärztliches Rezept und löst es im Sanitätshaus ein, die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 Euro.

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchsmaterial?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu rund 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen (Stand 2026, bei der Pflegekasse bestätigen).

Brauche ich für die Verbrauchsmaterial-Pauschale einen Pflegegrad?

Ja, in der Regel ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Ist der Antrag bereits gestellt, kann die Leistung rückwirkend ab dem Antragsmonat greifen.

Was mache ich, wenn ich unsicher bin, was zuerst bestellt werden muss?

Wende dich an den Sozialdienst der Klinik oder an den ambulanten Pflegedienst. Beide kennen die übliche Reihenfolge und helfen, Anträge an der richtigen Stelle zu stellen.

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Veröffentlicht durch die Pflege-Einstieg-Redaktion. Veröffentlicht am 10. August 2026.

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